HIV-Exposition
Bei der HIV-Exposition unterscheiden wir vier verschiedene Expositionsarten:
Die berufliche HIV-Exposition, die sexuelle HIV-Exposition, die HIV-Exposition durch kontaminierte
Drogenbestecke und die HIV-Exposition durch kontaminierte Bluttransfusionen, Blutprodukte oder Organe.
Wenn es zu beruflichen oder außerberuflichen Ereignissen gekommen ist, bei denen möglicherweise Erreger übertragen wurden, sollten Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos erfolgen. Welche Maßnahmen indiziert sind, hängt davon ab, wie groß das individuelle Risiko für die Übertragung einer Infektion ist. Dies wiederum hängt davon ab, was für eine Exposition stattgefunden hat und wie infektiös die Indexperson (die mutmaßlich infizierte Person) ist. Beispielsweise beträgt das durchschnittliche Risiko einer HIV-Infektion bei beruflicher Nadelstich- oder Schnittverletzung, bei der die Indexperson eine messbare Viruslast aufweist, etwa 0,3%. Das bedeutet, dass im Mittel eine von 330 Expositionen zu einer HIV-Infektion führt. In bestimmten Situationen ist das Risiko deutlich größer, in anderen deutlich kleiner.
PEP
Unter Postexpositionsprophylaxe bzw. PEP versteht man die Einnahme antiretroviraler Medikamenten nach erfolgter HIV-Exposition mit, nicht jedoch für die Indikation HIV-PEP. Wie sehr das Risiko einer HIV-Übertragung gesenkt wird, ist nicht exakt bekannt. In einer Fallkontrollstudie mit alleiniger Einnahme von Zidovudin wurde die Wahrscheinlichkeit der HIV-Übertragung um 80% gesenkt. Es gibt mehrere Beispiele, bei denen eine regelgerecht eingenommene HIV-PEP die Übertragung der HIV-Infektion nicht verhindern konnte.
Berufliche Exposition
Das wichtigste zur Vermeidung einer Infektion ist die sofortige Durchführung der nachfolgend beschriebenen Sofortmaßnahmen, die eine noch höhere Effektivität als die medikamentöse Postexpositionsprophylaxe (PEP) haben.
Sexuelle Exposition
Nach einer sexuellen Exposition wird die sofortige Reinigung der betroffenen Körperregion empfohlen.
Bei eindringendem Geschlechtsverkehr sollte der Penis unter fließendem Wasser mit Seife gewaschen
werden. Sollte Ejakulat in den Mund oder ins Auge gelangt sei, sollten dies 4-5 mal mit Wasser gespült
werden. Eine Scheiden- oder Darmspülung nach einer Exposition bei rezeptivem Geschlechtsverkehr kann
angesichts einer unklaren Datenlage nicht empfohlen werden.
Die Inkubationszeit der akuten Hepatitis C beträgt 2 bis 24 Wochen. Nach Exposition mit Hepatitis-C-Virus-haltigen Materialien sollten die gleichen Schutzmaßnahmen wie nach HIV-Exposition erfolgen (Stichkanal ausbluten lassen, Desinfektion, Reinigung etc.).
Derzeit steht für die Hepatitis C weder eine antivirale Postexpositionsprophylaxe, noch (wie bei der HIV-Exposition)eine aktive oder passive Immunisierung (wie bei der Hepatitis-B) zur Verfügung. Es ist völlig unklar, ob eine frühzeitige Behandlung mit den neuen antiviralen Substanzen einen schützenden Effekt hat. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Zentrum.
Nach Verletzung mit HCV-kontaminierten Kanülen/Instrumenten sollten folgende Laboruntersuchungen erfolgen:
Unmittelbar nach Exposition sowie nach 4, 12 und 24 Wochen HCV-Serologie und GPT,
2 bis 4 Wochen nach Exposition: HCV-PCR.
Positiv ist, dass im Falle einer Infektion mit Nachweis von HCV-RNA mit den neuen, direkt antiviral wirkenden Medikamenten eine Behandlung zur Verfügung steht, die zu nahezu 100% eine Heilung verspricht. Zugelassen ist die Behandlung allerdings erst nach 6 Monaten, obwohl es Hinweise gibt, dass eine frühzeitigere Behandlung gute Ergebnisse, selbst bei kürzerer Therapiedauer, erzielt.
Standardprophylaxe
Truvada® oder Generikum (Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil) | 1-0-0 | + | Isentress® 400mg | 1-0-1 |
oder | ||||
Isentress® 600mg | 2-0-0 | |||
oder | ||||
Tivicay®* | 1-0-0 | |||
alternativ bei Nierenfunktionsstörungen (Kreatinin-Clearance < 60 mL/min) | alternativ | |||
Combivir® oder Generikum (Lamivudin/Zidovudin) |
Prezista® 800mg + Norvir® oder Generikum (Ritonavir) |
1-0-0 1-0-0 |
||
oder | ||||
Kaletra® | 2-0-2 |
Standardprophylaxe bei Schwangerschaft
Truvada® oder Generikum (Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil) |
1-0-0 | Isentress® 400mg | 1-0-1 |
oder | |||
Kaletra® | 2-0-2 |
Die Gabe aller ART-Substanzen in der Schwangerschaft ist als problematisch
anzusehen.
Es sollte möglichst immer ein Experte hinzugezogen werden.
* Tivicay® ist bei Schwangerschaft kontraindiziert.
Zeitintervall zwischen HIV-Exposition und Beginn der PEP
Bei gegebener Indikation sollte die erste Einnahme der PEP-Medikamente so bald als möglich nach der Exposition erfolgen, je früher, umso besser. Die besten Ergebnisse sind zu erwarten, wenn die PEP innerhalb von 24 Stunden nach Exposition, besser noch innerhalb von zwei Stunden, begonnen wird. Sind mehr als 72 Stunden seit der Exposition verstrichen, ist der Beginn einer PEP nicht mehr indiziert (mögliche Ausnahme: Transfusion HIV-haltigen Blutes oder perkutaner Kontakt mit infektiösem Labormaterial, Experte hinzuziehen).
Dauer der PEP
Die Medikamente sollen über vier Wochen eingenommen werden. Bei längerem Abstand zwischen Exposition und PEP-Beginn (> 36 Stunden) kann im Einzelfall eine Verlängerung der Einnahmedauer über die vier Wochen hinaus sinnvoll sein.
In Zweifelsfällen ist der Rat von Experten einzuholen. Sofern dies vor Ort nicht möglich ist, können folgende Einrichtungen angerufen werden:
ifi-Institut an der Asklepios Klinik St. Georg, Hamburg
Tel.: 040/2840760-0
(Während üblicher Arbeitszeiten : Mo.-Fr.)
Robert-Koch-Institut, Berlin
Tel.: 030/ 1875 4-3467
BzgA, Köln
Tel.: 01805/555444
Die ausführlichen Fassungen der Deutsch-Österreichischen Empfehlungen zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion sind zu finden unter www.daignet.de
Die vollständigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zur Postexpositionellen Hepatitis-B-Immunprophylaxe finden sie unter www.rki.de
Flüssigkeiten mit hoher Virus-Konzentration
z. B. Blut, Liquor, Punktatmaterial,
Ejakulat
Verletzung der Haut mit Einbringung größerer Menge an Blut (> 1ml) oder anderen Körperflüssigkeiten mit potenziell hoher Viruskonzentration, z. B. Stich- oder Schnittverletzung mit Hohlraumnadel, Skalpell o. Ä. (insb. wenn darauf hinterher Blut zu sehen ist)
Viruslast: > 50 c/ml oder unbekannt
Empfehlung: PEP empfehlen
Viruslast: < 50 c/ml
Empfehlung: PEP empfehlen
Verletzung der Haut mit Einbringung kleinerer Menge an Blut (< 1ml) oder Körperflüssigkeiten mit potenziell hoher Viruskonzentration, z. B. Stich- oder Schnittverletzung mit Hohlraumnadel, Skalpell (insb. wenn darauf hinterher Blut zu sehen ist)
Viruslast: > 50 c/ml oder unbekannt
Empfehlung: PEP empfehlen
Viruslast: < 50 c/ml
Empfehlung: PEP anbieten
oberflächliche Verletzung der Haut ohne erkennbare Blutung
z. B. Stich mit
chirurgischer Nadel (kein Hohlraum)
Viruslast: > 50 c/ml oder unbekannt
Empfehlung: PEP anbieten
Viruslast: < 50 c/ml
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Ansprechpartner für Korrekturen,
Änderungsvorschläge oder Fragen
Prof. Dr. A. Plettenberg
Tel.: 040/2840760-0
E-Mail: plettenberg@ifi-medizin.de
Impressum
ifi-Institut für interdisziplinäre Medizin
ifi-Medizin-GmbH, Zentrum Infektiologie
Geschäftsführung: Wolf Frederic Kupatt, Alexander Kleinke
Amtsgericht Hamburg, HRB 77735
Postanschrift: an der Asklepios Klinik St. Georg, Haus L,
Lohmühlenstraße 5, 20099 Hamburg
Tel.: 040/2840760-0
Fax: 040/2840760-222
Internet: www.ifi-medizin.de
Ärzte des ifi-Instituts
Prof. Dr. A. Plettenberg
Dr. A. Stoehr
Dr. P. Buggisch
Prof. Dr. J. Petersen
Dr. N. I. Cakmann-Hinrichs
Dr. T. Lorenzen
Dr. K. Olah
A. Burchard
Mit freundlicher Unterstützung des Labors Dr. Fenner und Kollegen
Flüssigkeiten mit hoher Virus-Konzentration
z. B. Blut, Liquor, Punktatmaterial,
Ejakulat
Kontakt von verletzter/geschädigter Haut mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten mit potenziell hoher Viruskonzentration
Viruslast: > 50 c/ml oder unbekannt
Empfehlung: PEP anbieten
Viruslast: < 50 c/ml
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Kontakt von Schleimhaut mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten mit potenziell hoher Viruskonzentration
Viruslast: > 50 c/ml oder unbekannt
Empfehlung: PEP anbieten
Viruslast: < 50 c/ml
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Kontakt von intakter Haut mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten mit potenziell hoher Viruskonzentration
Viruslast: > 50 c/ml oder unbekannt
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Viruslast: < 50 c/ml
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Flüssigkeiten mit niedriger Virus-Konzentration
z. B. Urin, Speichel
Kontakt verletzter Haut mit Speichel oder Urin oder anderen Körperflüssigkeiten mit potenziell niedriger Viruskonzentration
Viruslast: > 50 c/ml oder unbekannt
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Viruslast: < 50 c/ml
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Kontakt intakter Haut oder Schleimhaut mit Speichel oder Urin oder anderen Körperflüssigkeiten mit potenziell niedriger Viruskonzentration
Viruslast: > 50 c/ml oder unbekannt
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Viruslast: < 50 c/ml
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Im Falle einer Exposition gegenüber dem Hepatitis B Virus (HBV) sollten die prophylaktischen Maßnahmen möglichst schnell erfolgen. Zur Verfügung stehen Immunglobuline (passive Prophylaxe) und/oder Impfstoffe (aktive Immunisierung) gegen Hepatitis B.
Immunglobuline sollten möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden gegeben werden. Für eine Gabe innerhalb von 48 Stunden wird noch von einer guten Wirksamkeit ausgegangen, mit zunehmender Dauer des Intervalls nimmt die Wirksamkeit ab. Beträgt dieses mehr als eine Woche, ist die Gabe von Immunglobulinen nicht mehr sinnvoll.
Der HBsAg-Status der Indexperson und der Anti-HBs-Status der exponierten Person sollten möglichst schnell ermittelt werden, da von ihnen das weitere Vorgehen abhängt.ungeschützter vaginaler oder analer Geschlechtsverkehr, aufnehmend oder eindringend
(z.B.
geplatztes Kondom)
Viruslast: unbekannt
Empfehlung: PEP empfehlen
Viruslast: > 1000 c/ml
Empfehlung: PEP empfehlen
Viruslast: 50 – 1.000 c/ ml
Empfehlung: PEP anbieten
Viruslast: <50 c/ml
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Oralverkehr (=Oralsex)
unabhängig von Viruslast
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Küssen
unabhängig von Viruslast
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Kontakt mit HIV-haltigem Sekreten (z.B. Sperma) der Haut oder Schleimhaut
unabhängig von Viruslast
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Beratung
Im Beratungsgespräch nach sexueller Exposition sollte neben der Beratung zu Safer Sex auch die Möglichkeit einer PrEP erläutert werden.
Sofortmaßnahmen:
Diese entsprechen den Sofortmaßnahmen nach Exposition mit HIV-haltigem Material (s. dort) und sollten unverzüglich erfolgen.
Verlaufsuntersuchungen:
Die Serologie sollte unmittelbar nach Exposition, nach sechs Wochen sowie nach sechs und zwölf Monaten erfolgen.
Der HIV-Status des Geschlechtspartners ist nicht bekannt, HI-Viruslast entfällt daher als zusätzliches Kriterium
ungeschützter homosexueller Geschlechtsverkehr
(Analverkehr zwischen Männern)
Empfehlung: PEP anbieten, eine Beratung zur PrEP empfehlen
ungeschützter heterosexueller Geschlechtsverkehr
(vaginal oder anal zwischen Frau und Mann)
bei erhöhtem Risiko
a) GV mit aktiv intravenösen Drogenkonsumenten
b) GV mit männlichem bisexuellem Partner
c) GV mit Partner/in aus HIV-Hochprävalenzregion (z. B. mit Partner/in aus Afrika)
Empfehlung: PEP anbieten, eine Beratung zur PrEP empfehlen
ohne erhöhtes Risiko
d. h. a) bis c) treffen nicht zu
(dies gilt auch für Geschlechtsverkehr mit einer/m Prostituierten)
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Oralverkehr
(= Oralsex)
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Küssen
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Kontakt mit HIV-haltigen Sekreten
(z. B. Sperma) der Haut oder Schleimhaut
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Vergewaltigung
Empfehlung: ist sorgsam abzuwägen
Bei der Erstellung der Leitlinien wurde zu diesem Punkt zwischen den an der Erstellung beteiligten Personen keine Einigung erzielt.
Beratung
Im Beratungsgespräch nach sexueller Exposition sollte neben der Beratung zu Safer Sex auch die Möglichkeit einer PrEP erläutert werden.
Impfstoffe und Immunglobuline gegen Hepatitis B
Impfstoffe (aktive Immunisierung)
Handelsname: HB Vaxpro®
Hersteller: Sanofi Pasteur MSD
HBaAG Gehalt / Dosis: 5μg (Kinder), 10μg (ab 16. LJ), 40μg (Dialysepat.)
Impfschema: 3 Injektionen: sofort / nach 1 Monat / nach 6 Monaten
Handelsname: Engerix® -B
Hersteller: Glaxo Smith Kline
HBaAG Gehalt / Dosis: 10μg (Kinder), 20μg (ab 16. LJ)
Impfschema: 3 Injektionen: sofort / nach 1 Monat / nach 6 Monaten
Handelsname: Fendrix®
Hersteller: Glaxo Smith Kline
HBaAG Gehalt / Dosis: 20μg (ab 15. LJ), bei Niereninsuff.
Impfschema: 4 Injektionen: sofort / nach 1 Monat / nach 2 Monaten / nach 6 Monaten
Immunglobuline (passive Immunisierung)
Handelsname: Hepatect®CP
Hersteller: Biotest
Anteil spezifischer Antikörper: 50 I.E./ml
Dosierung bei PEP Erwachsener: 8-10 I.E./kg KG i.v. , mind. 500 I.E
Üblicherweise für die Bevorratung zu bestellendes Volumen: 10ml
Handelsname: Hepatitis B Immunglobulin
Hersteller: CSL Behring
Anteil spezifischer Antikörper: Mind. 200 I.E./ml
Dosierung bei PEP Erwachsener: 12 I.E./kg KG i.m., mind. 500 I.E.
Üblicherweise für die Bevorratung zu bestellendes Volumen: 5ml
Handelsname: UMAN BIG 180IE/1ml
Hersteller: Kedrion
Anteil spezifischer Antikörper: 180 I.E./ml
Dosierung bei PEP Erwachsener: mind. 500 I.E. i.m.
Üblicherweise für die Bevorratung zu bestellendes Volumen: 5ml
Handelsname: VENBIG 50IE/ml
Hersteller: Kedrion
Anteil spezifischer Antikörper: 50 I.E./ml
Dosierung bei PEP Erwachsener: mind. mind. 500 I.E. i.v.
Üblicherweise für die Bevorratung zu bestellendes Volumen: 10ml
HIV-Exposition durch kontaminierte Drogenbestecke
Eine HIV-negative Person benutzt ein Drogenbesteck, das zuvor von einer HIV-positiven Person genutzt wurde
Empfehlung: PEP empfehlen
Eine HIV-negative Person benutzt ein Drogenbesteck, das zuvor von einer Person mit unbekanntem HIV-Status benutzt wurde
Empfehlung: Zurückhaltung! PEP nur bei besonderer Begründung
Kontakt oder Verletzung mit einem irgendwo gefundenen Injektionsbesteck (z.B. auf Kinderspielplatz)
Empfehlung: PEP nicht indiziert
Blutentnahme (Bestimmung von: HBsAg, Anti-HBc, Anti-HBs), danach sofort (ohne das Testergebnis
abzuwarten) simultane Gabe
Impfstoff und Immunglobulin
Bei ungeimpften Personen sollten 2 weitere Impfstoffdosen (im Anschluss an die Erstimpfung) nach dem üblichen Impfschema gegeben werden, um eine vollständige Grundimmunisierung zu erreichen. Die Antikörper antwort auf die HB-Impfung wird durch eine ggf. erfolgte simultane Immunglobulingabe nicht beeinträchtigt.
Transfusion von HIV-haltigen Blutkonserven oder Erhalt von mit hoher Wahrscheinlichkeit HIV-haltigen Blutprodukten bzw. Organen.
Empfehlung: PEP empfehlen
Aktuelles Anti-HBs ≥ 100 IE/l:
Keine Maßnahmen
Aktuelles Anti-HBs 10 – 99 IE/l:
Nur Impfstoff
Aktuelles Anti-HBs < 10 IE/l oder Bestimmung innerhalb von 48 h nicht möglich:
Impfstoff und Immunglobulin
Ausnahme:
Wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal einAnti-HBs ≥ 100 IE/l gemessen
wurde:
Nur Impfstoff
Labordiagnostik
Begleitend zur PEP sollten bei Beginn und nachfolgend alle zwei Wochen mindestens Blutbild, Transaminasen, Kreatinin, Harnstoff, Urinstatus und Sediment sowie Blutzucker kontrolliert werden. Eine weitere Blutzucker- Kontrolle sollte im Rahmen der ersten serologischen Kontrolle sechs Wochen nach Exposition erfolgen. Ggf. Rücksprache mit einem Experten. HIV- und Hepatitis-Serologien sind nach sechs Wochen sowie nach drei und sechs Monaten zu kontrollieren. Die HCV- und HBV-Serologien sollten zusätzlich nach zwölf Monaten kontrolliert werden.
Kostenübernahme:
Bei PEP nach beruflicher Exposition:
Die Kosten der PEP werden bei beruflicher
Exposition regelhaft von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Bei PEP nach außerberuflicher Exposition: Die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst neben der Therapie auch Maßnahmen der Sekundärprävention (Frühbehandlung). Wenn eine sichere oder sehr wahrscheinliche HIV-Exposition vorliegt und die PEP gemäß dieser Leitlinien eingesetzt wird, ist sie nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine Form der Frühtherapie zur Verhinderung einer manifesten Infektion. Damit ist der Gebrauch der antiretroviralen Medikamente im Rahmen dieser Leitlinie zulassungskonform und erstattungsfähig.
Vorgehen in Abhängigkeit vom letzten Anti-HBs-Wert (Anti-HBs wurde innerhalb der letzten 10 Jahre gemessen):
Anti-HBs war ≥ 100 IE/l:
Keine Maßnahmen
Anti-HBs war < 10 IE/l:
Blutentnahme (Bestimmung von: HBsAg, Anti-HBc, Anti-HBs), danach sofort (ohne das Testergebnis
abzuwarten) simultane Gabe von
Impfstoff und Immunglobulin
Ausnahme:
Wenn zu einem früheren, d. h. mehr als 10 Jahre zurückliegenden Zeitpunkt schon einmal ein
Anti-HBs ≥ 100 IE/l gemessen wurde:
Nur Impfstoff
Anti-HBs war 10 – 99 IE/l:
Sofortige Bestimmung des aktuellen Anti-HBs-Wertes (innerhalb 48h). Das weitere Vorgehen ist vom
Testergebnis abhängig.
Aktuelles Anti-HBs ≥ 100 IE/l:
Keine Maßnahmen
Aktuelles Anti-HBs 10 – 99 IE/l:
Nur Impfstoff
Aktuelles Anti-HBs < 10 IE/l oder Bestimmung innerhalb von 48 h nicht möglich:
Impfstoff und Immunglobulin
Ausnahme:
Wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein
Anti-HBs ≥ 100 IE/l gemessen wurde:
Nur Impfstoff
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Anschrift: Lohmühlenstr. 5, 20099 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 /
2840760-0
Telefax: +49 (0)40 / 2840760-222
E-Mail: info@ifi-medizin.de
Datenschutzbeauftragter
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keine Datenverarbeitung erfolgen.
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Das Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“) besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Wurde die Verarbeitung gemäß den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, so werden diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet.
Um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend zu machen, kann sich die betroffene Person jederzeit an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern:
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“) unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben SIe das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft könne Sie ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Das Widerspruchsrecht können Sie jederzeit ausüben, indem Sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wenden.
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung:
Der Verantwortliche trifft angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Dieses Recht kann die betroffene Person jederzeit ausüben, indem sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wendet.
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Sie haben unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass die ihr aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
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